Der Abwasserzweckverband ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.azvbuehl.de.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a)
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b)
Unverhältnismäßige Belastung
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.12.2023 überprüft.
4. Rückmeldung und
Kontaktangaben
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Abwasserzweckverband Bühl und Umgebung
Friedrichstraße 6
77815 Bühl
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer
Wolfgang Eller
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum
Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.